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Gummi und Bodenmatten

Alle öffentlich zugänglichen Spielplätze müssen die in den Normen EN 1176 und EN 1177 festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Für den Bodenbelag bedeutet dies, daß er einen Sturz aus bestimmter Höhe abfedern und dadurch bleibende Körperschäden verhindern kann, daß er also Fallschutzeigenschaften aufweist. Die für den Bodenbelag geforderte, sogenannte kritische Fallhöhe ist abhängig von der Nutzungsart der Fläche und den eventuell aufgestellten Geräten. Sie wird durch ein standardisiertes Verfahren aus dem HIC (Head Injury Criterion) ermittelt.

Es gibt sie in verschiedenen Varianten, die sich in erster Linie in der Härte und den Dämpfungseigenschaften unterscheiden.

Die sehr aufwändig zu beseitigenden Probleme konkurrierender Materialien (Sand, Kies, Rindenmulch, Holzschnitzel, Gras) wie Verrottung und Degeneration, Verschmutzung und mangelnde Hygiene, das Wegspielen (also den Austrag von losem Material), der Zwang zur regelmäßigen Erneuerung und Pflege, witterungsabhängige Unbespielbarkeit und vieles mehr sind bei Fallschutzplatten systembedingt unbekannt.

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